Wer an krankhaftem Schnarchen leidet, kann sich in bestimmten Fällen eine Schnarchschiene von der Krankenkasse erstatten lassen. Der Weg dorthin ist allerdings lang, da mit vielen Arztbesuchen verbunden.
Wer hat Anspruch auf eine Schnarchschiene?
Wer einfach nur der landläufige Schnarcher ist (laut und nervtötend, aber nicht krankhaft), hat keinen Anspruch auf eine Schiene. Zur Vorbeugung von Gesundheitsschäden bekommt man eine Schnarchschiene nicht.
Für die gesetzliche Krankenkasse ist entscheidend, ob jemand Atemaussetzer hat, während er schläft. Denn eine bestimmte Anzahl dieser Atemstillstände, die tatsächlich sehr erschreckend sein können, macht das Schnarchen zur obstruktiven Schlafapnoe. Schnarchen gilt als krankhaft, wenn pro Stunde Schlaf mindestens 5 Atemaussetzer auftreten. Der typische Schlafapnoe Patient leidet zudem dauerhaft an Tagesmüdigkeit, was in die Diagnose mit einfließt.
Der Gang zum Zahnarzt
Wer sich eine Schnarchschiene erstatten lassen möchte, muss zwingend auch zum Zahnarzt. Nur eine vom Zahnarzt angefertigte Schnarchschiene kann eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein. Der Zahnarzt sieht sich die Zahnsituation an, denn bei einem ungünstigen Zahnstatus kann eine Schnarchschiene nicht verwendet werden. Das kommt jedoch eher selten vor, vor allem, wenn jemand zu wenige Zähne übrig hat. Mittlerweile haben immer mehr Zahnärzte Erfahrung mit dem Thema Schnarchen. Auf “zahnärztliche Schlafmedizin” spezialisierte Zahnärzte arbeiten bei der Behandlung mit Schlafmedizinern zusammen.
Für die Therapie verantwortlich: Der Schlafmediziner
Zunächst aber musst Du zu einem Arzt, der berechtigt ist, Hilfsmittel gegen obstruktive Schlafapnoe zu verordnen (entweder eine CPAP-Maske oder eine Schnarchschiene auf Kassenrezept). Das bedeutet, Du musst Dich an einen Arzt wenden, der die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin führt, beziehungsweise bestimmte Behandlungen gegenüber der kassenärztlichen Vereinigung nachweisen kann. Der Schlafmediziner muss nicht zwingend in einem Schlaflabor tätig sein, er muss aber mit einem Polysomnographie-Gerät Messungen durchführen können, sonst kann er die Diagnose für die Krankenkassen nicht stellen.
Was muss ich beachten, um ein Rezept zu erhalten?
Der Schlafmediziner geht auf Dich als Patient individuell ein. Worauf es ankommt, damit Du die Schnarchschiene von der Kasse erhalten kannst, kannst Du anhand eines Beispiels hier nachlesen: Schnarchschiene Krankenkasse.
Wie gut sind Schnarchschienen aus dem Handel?
Zwar wird eine handelsübliche Schiene nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, doch gibt es gute Gründe für eine Schiene aus dem Handel:
- – schnell verfügbar
- – Verwendung einer Schiene erst einmal testen
- – in wissenschaftlichen Studien auf Gleichwertigkeit geprüft
- – es gibt hochwertige handelsübliche Schienen.
Tatsächlich haben internationale Studien ergeben, dass hochwertige Schnarchschienen aus dem Handel prinzipiell genauso gut sein können wie Zahnarztschienen. Allein die Schnarchschiene Testsieger zeigen, dass es eine ganze Palette an unterschiedlichen Schienen gibt. Es lohnt sich, die unterschiedlichen Modelle auf das Preis-Leistungs-Verhältnis hin zu vergleichen.
Es hat seinen Grund, dass Schnarchschienen endlich auch in Deutschland als Therapieform bei obstruktiver Schlafapnoe anerkannt werden. Viele Anwender schätzen die unauffällige Optik einer Schnarchschiene (gegenüber der CPAP-Maske). Mit der Schiene kann man sich im Bett frei bewegen, sie ist einfach zu handhaben und problemlos zu transportieren.
Mehr zum Thema Schlafapnoe in diesem Blogbeitrag
I always was concerned in this topic and stock still am, regards for posting.
[…] Schnarchschiene – Erstattung durch die Krankenkasse […]