Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Du bist schwanger. Zack! Plötzlich ist alles anders! Das sieht auch der Gesetzgeber so und stellt Frauen während der Schwangerschaft und der Stillzeit unter besonderen gesetzlichen Schutz. Nur gibt es da unzählige Regelungen und ein Wirrwarr an Gesetzen zu beachten. Eine Regelung ist das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Und das ist gut so, denn manche Berufe sind nur schwer mit einer Schwangerschaft unter einen Hut bringen.

Was ist ein Beschäftigungsverbot?

Im Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind die Belange von Mutter und Kind rund um den Arbeitsplatz geregelt wie auch das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Das heißt, sechs Wochen vor der mutmaßlichen Entbindung und bis acht Wochen nach der Geburt darf der Arbeitgeber die betroffene Mitarbeiterin nicht einsetzen.

Was versteht man unter dem generellen Beschäftigungsverbot?

Es gilt für alle werdenden Mütter in gleichem Maß. Dabei ist im generellen Beschäftigungsverbot geregelt, dass unter anderem diese Tätigkeiten für schwangere und stillende Frauen prinzipiell unzulässig sind:

  • Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen
  • Arbeiten in einer belastenden Umgebung (Strahlen, Gase, Kälte oder Lärm)
  • Arbeiten unter körperlicher Belastung. Regelmäßiges Heben von Lasten mit mehr als fünf Kilogramm oder gelegentlich mehr als zehn Kilogramm
  • Nach Ablauf des fünften Schwangerschaftsmonats mehr als vier Stunden stehen
  • Akkordarbeit und Fließarbeit

Was bedeutet das individuelle Beschäftigungsverbot?

Im individuellen Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft wird der persönliche Gesundheitszustand jeder Schwangeren berücksichtigt. Wenn beispielsweise Komplikationen auftreten, beurlaubt dich dein Arzt mit einem ärztlichen Attest von der Arbeit. Denn wenn das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind, ist die Ausübung der Beschäftigung verboten. Es kann auch nur für eine bestimmte Stundenanzahl oder für gewisse Tätigkeiten ausgesprochen werden, damit du als werdende Mutter ihren Beruf trotz der Schwangerschaft bestmöglich ausüben kannst. Wichtig ist, dass du in deinem Job nicht überfordert wirst oder Gefahren ausgesetzt bist.

Mögliche Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot:

  • Mehrlingsschwangerschaft, Risikoschwangerschaft oder Gefahr einer Frühgeburt
  • Schwangerschaftsbeschwerden wie starke Rückenschmerzen oder langanhaltende Übelkeit
  • Muttermundschwäche
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund der Schwangerschaft
  • Psychische Belastungen (vielleicht auch durch Druck, Schwangerschaftsstress oder Mobbing)

Wann gilt das individuelle Beschäftigungsverbot?

Das individuelle Beschäftigungsverbot ist außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen gültig und schützt die Gesundheit von Mutter und Kind.

Gibt es ein Beschäftigungsverbot bei Büroarbeit?

Bei Bildschirmarbeit gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot. Dennoch kann die sitzende Tätigkeit zu Rückenschmerzen führen. Daher solltest du einen Arzt aufsuchen, wenn es dir in der Schwangerschaft schwerfällt, Bildschirmarbeit auszuüben.

Bekomme ich Gehalt im Beschäftigungsverbot? Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Der Arbeitgeber bezahlt dein normales Gehalt im Gegenwert des Durchschnitts der letzten drei Monate, die du abgabenpflichtig gearbeitet hast: Während der sechs Wochen vor und auch in den acht Wochen nach der Entbindung sowie während des allgemeinen wie auch individuellen Beschäftigungsverbots.

Falls du allerdings ein allgemeines Beschäftigungsverbot hast und den Chef weist dir einen zumutbaren Arbeitsplatz zu, darf er dein Gehalt nicht kürzen.

Ist ein Beschäftigungsverbot oder normale Krankschreibung besser?

Bei kleineren Wehwehchen wird dich der Arzt zunächst krankschreiben. Häufen sich die Beschwerden oder es geht dir nach sechs Wochen nicht besser, kannst du den Arzt auch nach einem individuellen, vielleicht auch zeitlich begrenzten, Beschäftigungsverbot fragen. Denn so erhältst du das normale Gehalt weiter, anstatt auf Krankengeldniveau zu fallen.

Bist du jedoch arbeitslos gemeldet, ist die Krankschreibung besser, da du so weiterhin Arbeitslosengeld bekommst. Während eines Beschäftigungsverbotes in der Schwangerschaft bist du für den Arbeitsmarkt nicht vermittelbar und das Arbeitslosengeld könnte dir gestrichen werden.

Es gilt jedenfalls, dass sich jeder Arbeitgeber an das individuelle wie auch generelle Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft halten muss. Der Gesetzgeber schützt dich und dein Kind, denn eure Gesundheit ist das wichtigste. Und noch was: Auch nach der Schwangerschaft kann ein individuelles Beschäftigungsverbot attestiert werden, wenn du auch nach der Schutzfrist noch nicht leistungsfähig bist und dies aufgrund der Geburt ist. Hier gilt eine Frist von bis zu acht Wochen.

Weiterführende Informationen

Beschäftigungsverbot für Schwangere: Was ist zu beachten? Quelle: Süddeutsche Zeitung

Mehr Information unter Arbeitsrechte.de 

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5 Comments

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